Mitgliedschaft

Beitragsordnung Flugangelsport- und Gewässerschutzverein Recklinghausen e.V. 

Stand 08.03.2019

 

Den Mitgliedschaftsantrag finden Sie hier: Aufnahmeantrag.doc

Bitte füllen Sie diesen sorgfältig aus und leiten ihn zusammen mit 2 Passfotos sowie einer Kopie des gültigen Fischereischeins an unseren 1. Vorsitzenden oder an jedes andere Vorstandsmitglied weiter.

 

Beitragsklasse (jährlich) 

Nr.

Erwachsene

Schüler (ab 19 Jahren), Studenten, Azubis

Schüler (10-18 Jahre) 

Passives/ Fördermitglied

  1

41,00 €

20,50 €

15,00 €

Verbandsgewässer (Kanalkarte) *

  2

76,50 €

51,00 € 

41,00 €

Im Spring (Vereinsgewässer)

  3

143,00 €

82,00 €

60,00 €

Im Spring & Verbandsgew. 

  4

179,00 €

113,00 €

90,00 €

Ems

  5

67,00 €

41,50 €

31,50 €

Verbandsgew. und Ems

  6

110,00 €

71,75 €

61,75 €

Im Spring und Ems

  7

169,00 €

113,00 €

92,00 €

Alle Gewässer / -strecken

  8

241,80 €

146,80 € 

128,50 €

                                                Sonstige Gebühren

Aufnahmegebühr (einmalig)

60,00 €

50,00 €

30,00€

Nichtgeleistete Arbeitseinsatzstunde **

10,50 €

10,50 € 

5,00 €

Forellenangeln

13,00 € 

bis 16 Jahre  7,00 €

Tageskarte für Gastangler Teichanlage „IM SPRING“ :             

einheitlich    15,00€ (Maximal 2 Karten pro Jahr)

Erklärung: Die Tageskarte für Gastangler wird nur an aktive Vereinsmitglieder ausgegeben, die Bekannten/Freunden ein einmaliges Gastangeln ermöglichen möchten.

Die Tageskarte für Gastangler muss beim Vorstand beantragt werden!

                                            Fangbegrenzung „IM SPRING“: 

1 Spiegelkarpfen / Monat

1 Hecht / Monat

2 Aale / Monat

3 Barsche / Monat

3 Brassen / Monat

3 Forellen pro Tag – max. 6 pro Woche

20 Rotaugen / Monat


 

* Mit dem Kanal-Erlaubnisschein werden dem Angler ca. 320 km Kanalstrecke zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören:

  • Dortmund-Ems-Kanal
  • Rhein-Herne-Kanal
  • Wesel-Datteln-Kanal
  • Datteln-Hamm-Kanal

Weiterhin enthält dieser Erlaubnisschein die Angelmöglichkeiten an:

  • der Lippe

sowie an folgenden Seen:

  • Holtwicker See
  • Bierder See I und II
  • Friller See
  • Offlummer See
  • Wichumer See
  • Gewässer Ochtrup-Weiner
  • Gewässer Lüchtringen

 

** Gemäß unserer Satzung muss jedes Vereinsmitglied (ausgenommen Renter & Invalide sowie Mitglieder der Beitragsklassen 1, 2, 5 und 6) mindestens 12 Arbeitsstunden pro Jahr ableisten. Die Teilnahme jé Arbeitseinsatz wird mit 6 Stunden bewertet.
 

 

 

 

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.